Wann sind die SV-Beiträge abzuführen?
Monatlich jeweils zum drittletzten Bankarbeitstag
Dezember 2021
Monatlich jeweils zum drittletzten Bankarbeitstag
Gewerbliche Berufsgenossenschaften, die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft sowie die Versicherungsträger der öffentlichen Hand
Mindestlohn ab 01.Januar 2022 beträgt 9,82 Euro und ab 01. Juli beträgt er 10,45 Euro
Der Urlaub muss nicht auf der Lohnabrechnung stehen. Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Angabe des Arbeitgebers.